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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Justiz...

Als Anwalt und “Organ der Rechtspflege” ist man freilich in der Beurteilung der Justiz befangen. Zu Beginn einer über 25 Jahre andauernden Tätigkeit im Justizumfeld sieht diese Befangenheit jedoch anders aus als heute. Die Justiz (Judikative) kann nur die Gesetze ausführen, welche vom Gesetzgeber (Legislative) verabschiedet werden. Mag es auch an der vorbezeichneten Befangenheit liegen, mein Eindruck ist, dass Gesetze der letzten Jahre erheblich schlechter mit unserer Wirklichkeit harmonieren, als die seinerzeit Verabschiedeten. Gepaart mit einer chronischen Überlastung der Justiz sind schlechte Gesetze die Basis, die einen Rechtsstaat nach unten ziehen. Und schlechte Gesetze beziehen sich nicht nur auf das materielle Recht, sondern auch auf prozessrechtliche Rahmenbedingungen, die wiederum ihre Ursache im Finanzmangel und der chronischen Justizüberlastung finden. Letztere haben - nach meiner Meinung in einem unzumutbaren Umfang - zum Abbau rechtsstaatlicher Rahmenbedingungen geführt, was den Bürgern vorbehaltlich ihrer punktuellen Selbstbetroffenheit im gegebenen Falle überhaupt nicht bewusst geworden ist. Die nicht mehr hinnehmbare Aushebelung von Rechtsmitteln wird nach meiner Auffassung auch nicht durch den in manchen Bereichen zugegebenermassen ausgeuferten Rechtsmittelmissbrauch gerechtfertigt. Hier verhält es sich wie bei vielen anderen “Mankos” der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren: In Ermangelung des Willens (oder der Kompetenz) Ursachen einer Fehlentwicklung bzw. des Missbrauchs zielgerichtet zu bekämpfen werden in oberflächlicher Form Symptome ins Visier genommen, was unterdessen wohl für schnell in der Öffentlichkeit präsentierbare Auswirkungen an den Symptomen genügt, das Problem jedoch nicht wirklich aus der Welt schafft, im Gegenteil, oftmals das nächste Negativsymptom bereits vorbereitet und fatale Nebenwirkungen erzeugt. Letzteres darf freilich nicht auf “breiter Front” bekannt werden, andernfalls das Gesetz “sein Ziel verfehlt” hat. So geschehen z.B. bei der Zivilprozessreform 2002, nach der in Zivilsachen kaum noch eine Berufung zum Zuge kommt (§ 522 ZPO) und den neuen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) im Jahre 2004 und später, die den Anwälten wie der Bevölkerung nach Jahrzehnten alter Gebührensätze (BRAGO) als signifikanter Einnahmenzuwachs präsentiert wurden, in Wirklichkeit jedoch nur ein vordringliches Ziel verfolgt haben: Prozesse von den Gerichten fernzuhalten (hohe vorgerichtliche Vergleichsgebühren) und nicht vermeidbare Verfahren so schnell wie möglich zu beenden (Abschaffung der Beweisgebühr). Die Folge ist in den vorbezeichneten Beispielen, dass Rechtsmittel auch in Bedarfsfällen erst gar nicht mehr eingelegt werden, Anwälte zwanghaft nach Wegen für vorgerichtliche Vergleiche suchen und ähnliches im Zivilverfahren für gerichtliche Vergleiche tun, um nicht mehr entgoltene Beweisaufnahmen - egal, ob in der Sache sinnvoll oder nicht - zu vermeiden. An diverse Rechtsmittel wurden ab 2002 auch gerichtliche Zulassungshürden geknüpft, so dass nunmehr oftmals bei einer Versagung des Rechtsmittels im Ausgangsurteil der Umweg über die Anfechtung der Zulassungsversagung genommen werden muss - eine extrem undankbare Aufgabe für den Anfechter. Diese Situation vermehrt die Konstellationen, in denen ein “Halbgott in schwarz” die Furcht vor einem gegen seine Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel nicht fürchten muss, was durchaus Auswirkungen auf den Qualitätsansporn haben kann. Die Rechtsschutzversicherungen freut dies freilich, weil sie in diesem Zusammenhang eine Menge Geld sparen. Nicht selten lehnen Versicherer die Deckung sogar schon mit der Argumentation ab, die Rechtsmittelaussichten seien zu schlecht, zumal auch das Rechtsmittel in der letzten Zeit kaum in einem von ihnen bearbeiteten Fall erfolgreich betrieben werden konnte. Unterdessen können ein zuweilen früher durchaus vorgekommener Rechtsschutzmissbrauch und das verständliche Streben nach Prozessökonomie nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass diverse Verfahren, welche aus rechtsstaatlichen Gründen die Rechtsmittelchance dringend benötigen, chancenlos bleiben. Dies ist in meinen Augen eindeutig ein Demokratieverlust, noch zumal die vorbezeichneten Beispiele durch zuviele Weitere ergänzt werden könnten.

   Aber auch das materielle Recht stellt sich leider nicht als demokratischer Glanzpunkt unserer Republik dar. Während diverse materiell-rechtliche Bereiche, wie z.B. die Arzthaftung, sich seit Jahrzehnten im massiven “Defizit” befinden - wozu leider auch die einschlägige, höchstrichterliche Rechtsprechung beigetragen hat -, ist das EDV- und Internetrecht zu keiner Zeit auf einem Stand gewesen, der einer informationstechnologisch ausgerichteten Gesellschaftsordnung würdig ist. Daneben zeigen sich in für Verfahrensbeteiligte “kritischen” Rechtsbereichen, wie etwa im strafprozessualen Bereich immer mehr abzulehnende Entwicklungen, die aus dem chronischen Finanzmangel resultieren. Eine Demokratie hat anzuerkennen, dass in fianziell “klammen” Zeiten im Wirtschaftsetat Prioritäten zu setzen sind, die sich vordringlich auf sozial- (Armutbekämpfung) und rechtsstaatliche (Polizei/Justiz) Belange zu erstrecken haben. Dennoch werden derzeit in vielen relativ nachrangigen Bereichen viel zu viel finanzielle Mittel verschwendet, während der rechtsstaatliche Kern des demokratischen Systems ausblutet - nur so und nicht anders lässt sich das “freie Spiel” politischer Marionetten der Wirtschaft bei der Ausschüttung ihres mit Steuermitteln angereicherten Füllhorns umschreiben...

   Ein Beleg dafür, dass unsere Gesetzgebung ein enormes “Qualitätsproblem” mit rechtsstaatlich unbedenklicher Gesetzgebung (schlechthin) hat, liegt in der Tatsache, dass wohl noch zu keiner Zeit seit Geltung unserer Verfassung vom Bundesverfassungsgericht so viele Gesetze kassiert wurden wie in den letzten 10-15 Jahren. Dabei meint eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Fachjuristen sogar, dass das Bundesverfassungsgericht in vielen Fällen (ein Beispiel von vielen: Rundfunkgebührenpflicht) nicht weit und entschieden genug eingeschritten ist, während in anderen Fällen ein grosser Schaden schlechter Gesetzgebung sanktionslos auf das Volk abgewälzt wurde (“Solidaritätszuschlag”). Etliche der zuvor bezeichneten Juristen sind unterdessen der Auffassung, dass hier auch Pragmatismen eine Rolle spielen dürften, weil die Revidierung der Folgen (Schäden) dieser schlechten Gesetzgebung überhaupt nicht mehr zu finanzieren wäre. Ganz zu schweigen schliesslich von den Gesetzen, die bis dato mangels Überprüfung ihr verfassungswidriges Unwesen treiben. Angesichts für sozial schwache Schichten immer begrenzter werdender Möglichkeiten, sich staatlich unterstützt gerichtlich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen, wird der Spruch “wo kein Kläger, da kein Richter” in diesem Zusammenhang immer akutere Folgen nach sich ziehen: wie in der Medizin, in der das strikt abzulehnende System einer Mehrklassengesellschaft schon angekommen zu sein scheint, werden in erster Linie und zuvorderst die “Betuchteren” den Anlass zur gerichtlich durchgesetzten Unrechtsabwehr suchen können. Ob dies einer rechtsstaatlichen Demokratie würdig ist, soll jeder selbst für sich entscheiden. Die Gefährlichkeit eines Systems, in dem nur beleuchtet wird, dass bei vergleichbarer rechtsstaatlicher Indikation jeder sein Rechts suchen darf, aber wegen gleichheitsbedrohender “Sachzwänge” de facto nur wenige dasselbe suchen können, steht nach Meinung vieler Experten einem System, in dem nur wenige dürfen, nicht so viel nach. Was dies nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die “sozialschwache” Allgemeinheit bedeutet, sei am Beispiel “Banken” und “Versicherungen” dargelegt: es kursieren juristische Meinungen, wonach diese Organisationen mit Geschäftsbedingungen arbeiten, von denen bis zu einem Drittel verfassungswidrig bzw. wegen Verstoß gegen AGB-Recht rechtlich unwirksam sein könnten, weil sie die Kunden einseitig unangemessen benachteiligen oder unklar zu Lasten des Kunden formuliert sind. Wenn sich hier ein Kunde “tagesschauwirksam” zum Wohl anderer bis zur höchstrichterlichen Ebene durchgearbeitet hat - solange hat er nicht nur den sich existentiell auswirkenden Versuchungen seiner finanziell überlegenen Gegenpartei zu widerstehen -, so ist dies selbst mit Rechtsschutzmitteln in vielen Fällen nur noch respektvoll als “übermenschliche” Tat hervorzuheben. Dass auch in diesem Fall nur im sehr begrenzten zeitlichen Rahmen (Verjährung) rückwirkend Wiedergutmachung erfolgt, zeigt letztlich, wie ungeheuer wichtig die tatsächlich realisierbare Wehrhaftigkeit auch sozial schwächerer Schichten in einer rechtsstaatlichen Demokratie ist...

   Dass unterdessen unsere Prozessordnungen ausserhalb einer Symptombekämpfung eine essentielle Reformierung im rechtsstaatlichen und demokratischen Sinne vertragen könnten, steht ausser Frage. Längst hätten für das 21. Jahrhundert von Grund auf primär auf Mediation, Streitschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich ausgerichtete Prozessordnungen geschaffen werden müssen, die weit über die in diesen Bereichen lieblos versuchten Ansätze hinausgehen. Auch hätte eine moderne Gesellschaft eine die politischen Schnittstellen verwaltende EDV-Politik verdient, wobei auch Diskussionsforen für öffentliche Urteile im Internet eine zeitgemässe Forderung darstellen. Eine moderne Demokratie sollte mehr auf eine diskussions- bzw. dialogorientierte Auseinandersetzung z.B. mit Skandalurteilen im Internet setzen, als sich mit der alten Mär begnügen, allein die von der Auflagengier gezeichneten Medien seien als 4. Kraft der Demokratiekontrolle “hochzuhalten”. Die Zeiten, in denen die Presse Ehrfurcht vor der ihr gebührenden Pressefreiheit einforderte, weil alleine durch sie die Demokratie die einzig wirksame Kontrolle erfahren würde, sollten vorbei sein; viel zu wenig hat diese Kontrolle funktioniert, viel zu viel wurde die Pressefreiheit für Profitinteressen missbraucht. Diskussionsforen für Skandalurteile würden dem Rechtsstaat schliesslich in einem wichtigen Bereich zu deutlich mehr Glaubwürdigkeit und Transparenz verhelfen, denn es war schon immer so und wird auch immer so bleiben: Es haben nun einmal nicht immer diejenigen, die Gerechtigkeit repräsentieren das beste Gerechtigkeitsgefühl. Und der Bürger erwartet nun einmal justizielle Gerechtigkeit und nicht den “superschlauen” Richterspruch: “Ich habe nicht gerecht zu sein, ich habe nur Gesetze anzuwenden...”

   Aufgefallen ist uns, dass in letzter Zeit die email-Nachrichten stark zunehmen, in denen Kritik an einer zu schnell und oberflächlich entscheidenden Justiz geäussert wird. Nachdem sich auch diverse Kollegen besorgt darüber gezeigt haben, dass viele Entscheidungen in einem aus Kostengründen immer mehr im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zurückgefahrenen Rechtssystem mit der Folge ihrer Unangreifbarkeit zu schnell gefällt werden, sehen wir durchaus Handlungsbedarf. Dass es sich nicht um die Meinungsäusserung frustrierter Juristen handelt, die ablehnende Entscheidungen nicht zu verkraften vermögen, ist daran abzulesen, dass immer öfter auch Verwunderung über die “seltsame” Begründung zusprechender Entscheidungen zur Sprache kommt. Auch ist von einer immer stärker werdenden “Wagenburgmentalität” der Justiz die Rede, d.h. der in Entscheidungen ohne sachlich oder rechtlich erkennbaren Hintergrund deutlich spürbaren Tendenz, Entscheidungen einer Vorinstanz auf “Gedeih und Verderb” aufrecht zu halten bzw. zu rechtfertigen. Um diese “Untiefen” der Justiz besser auszuleuchten, halten wir es in einem demokratisch-rechtsstaatlichen System für legitim, wenn Urteile öffentlich im Internet zur Diskussion gestellt werden. Schliesslich besteht hierüber einerseits die Chance, beim Bürger für eine verbesserte Einsicht in das in seinem Namen gesprochene Recht zu werben, zum anderen kann eine solche Einrichtung auch zu einer Einhaltung eines wünschenswerten Standards im Bereich der Rechtsprechung sowie - freilich ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstossen - einer Unterstützung einschlägig Hilfe bedürftiger Bürger beitragen. Daneben könnte es freilich von Interesse sein, wirkliche Skandalurteile - auch solche soll es geben - zu entlarven. Alleine im strafrechtlichen Bereich gehen seriöse Schätzungen von einem Anteil an Fehlurteilen in Höhe von 5-10% aus. Dies soll nach Auskunft von Verteidigerorganisationen in Deutschland mindestens 4000 Menschen betreffen, die im Namen des Volkes gezwungen sind, unschuldig eine Strafe abzusitzen. Diese Menschen ziehen für ihr zukünftiges Leben immer die Karte mit dem “A”, und zwar wegen der viel zu niedrigen Entschädigung auch in dem Fall, dass sie zu den wenigen Glücklichen gehören, deren Unschuld aufgedeckt wird. Und weil es mit ihnen die “Falschen” trifft, müssen Sie im Zuge ihrer Haft auch noch unter einem besonderen Nachteil leiden: Geben sie nach 2/3 (Erwachsenenstrafrecht) bzw. 1/2 (Jugendstrafrecht) der Haftzeit die Tat im Sinne der Wahrheit vor der Strafvollstreckungskammer “immer noch” nicht zu, so haben sie - aus der Sicht der Justiz wegen Uneinsichtigkeit - die volle Reststrafe abzusitzen. Diese Situation muss eine wirklich hochdringliche Verpflichtung des Rechtsstaates begründen, Alles zu tun, um Fehlurteilen - auch wenn sie niemals völlig auszuschliessen sind - entgegenzuwirken.   Eine “markante Domain” zur Einrichtung eines entsprechenden Forums wurde von unserer Seite bereits reserviert. Jetzt interessiert uns Ihre Meinung zu dem Vorhaben. Bitte mailen Sie uns, was Sie von einem solchen Vorhaben halten !

   In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Emails, in denen sich Mitbürger über Entscheidungen deutscher Gerichte beklagen, die nach ihrem Empfinden viel zu oberflächlich gefällt wurden. So seien in Güteterminen die Richter kaum informiert, während sie den Anschein erweckten, den Verfahrensausgang bereits abzusehen, weshalb die jeweilige Partei unter “Beschuss” geraten würde, die einem (Urteil sparenden) Vergleich im Wege stünde. Auch bestätigt sich in diesen Schilderungen immer wieder, dass Parteiproteste in Richtung “Befangenheit” oder sogar “Rechtsbeugung” “nach hinten los gehen”. Vor dem Hintergrund der dargelegten, gesetzlich verankerten Leichtigkeit, mit der ein überlasteter Richter auch bedenkliche Entscheidungen “stabilisieren” kann, ist mit Sicherheit auch in diesem Zusammenhang eine Restauration des rechtsstaatlichen Gedankens dringend von Nöten. Dies gilt umso mehr, als gerade beim Thema “Befangenheit” und “Rechtsbeugung” - übrigens ebenso wie bei den Themen “Bestechung” und Korruption” - nach aktuellen Untersuchungen sich in über 90% tatsächlich einschlägiger Anlässe kein Erfolg für den Antragsteller oder Anzeigeerstatter einstellt. Daher sollte von der womöglich in Sicherheit wiegenden Existenz entsprechender Schutznormen nicht auf die Wirksamkeit derselben geschlossen werden...

   Ihre Meinung interessiert uns auch im Zusammenhang mit dem Aufbau einer solidarischen Musterprozessfinanzierung. Bereits jetzt ist absehbar, dass uns auch in den nächsten Jahren höchst bedenkliche “gesetzgeberische Ergüsse” drohen, die des entschiedenen Widerstands bedürfen. Ein Beispiel von vielen stellt das neue Rundfunkbeitragsgesetz dar, von dem man uns laufend einzureden versucht, es sei so gerecht wie verfassungsgemäss. Nach unserer Auffassung ist das Gegenteil der Fall. Die Taxierung von Internet-PC als potentielle Rundfunkempfänger, die Form der Einbeziehung von dienstlich genutzten Fahrzeugen u.a.m. sind nicht hinnehmbar. Bis sich ein Kläger findet, der das Instanzenrisiko wirtschaftlich zu tragen vermag, entsteht oft ein grosser Schaden für den Bürger bis zur Kassierung derartiger “Gesetzesvorhaben”. Beispiele hierfür gibt es zuviele. Sinnvoll wäre es daher, wenn eine Solidargemeinschaft zusammenlegt, um möglichst früh “musterprozessual” im Interesse aller betroffener Bürger der Gefahr zu begegnen; freilich sind hier auch (andere) ehrenamtliche Leistungen zur Unterstützung der Angelegenheit z.B. durch Anwaltskollegen herzlich willkommen...

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