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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Deswegen haben wir keine mehr. Lassen Sie uns dies ändern...

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Bankrotterklärung...

Bereits seit 2004 sind auf dieser Seite die folgenden drei Absätze zu lesen - Szenarien, wie sie uns auch heutzutage noch sehr bekannt vorkommen. Lesen Sie also ruhig weiter - der Inhalt hat nichts von seiner Aktualität verloren; auf aktuelle Entwicklungen bezogene Anmerkungen zum Thema folgen danach...(*)

Viele wahrheits- und rechtsstaatsliebende Kollegen von mir, haben mich in meiner Auffassung bestätigt, dass bei uns in den letzten Jahren von Politik und Wirtschaft die Schmerzgrenzen extrem überschritten worden sind, die den “Körper Rechtsstaat” deutlich vernehmbar zum Aufschreien hätten bringen müssen; nichts ist geschehen, denn derselbe wurde offensichtlich rechtzeitig mit Betäubungsmitteln vollgepumpt und an den bisweilen augenscheinlich lädierten Stellen dermassen kosmetisch aufbereitet, so dass sich sein Dahinsiechen unauffällig fortsetzt.

Was ist ihm angetan worden ?

Wenn nur ein kleiner Bruchteil dessen der Wahrheit entspricht, was die in meinen Augen noch aufrechten Medienträger in den letzten Jahren u.a. über die Affairen Schmid (BRK-Präsident), Kohl, Flick, Max Strauss, Schreiber, Kölner SPD, Ingolstädter Wahlmanipulation unter Verweis auf wohlgesichert erscheinende, mutige Erkenntnisquellen (Staatsanwälte Meyer, Klein u.a.) berichtet haben, dann “gnade uns Gott”, wenn uns die Spätfolgen mangelnder rechtsstaatlicher Reaktionen bzw. Sanktionen hierauf erreichen. Z.B. die ARD-Sendung “Maulkorb für den Staatsanwalt” am 25.09.2002 (21.45 Uhr) - der Mut ihres Autors wäre nun wirklich des Bundesverdienstkreuzes würdig - hat in beklemmender Form dargelegt, wie die Politik unter Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips auf Justizorgane Einfluss nimmt. Einzelfälle der subtilen Einflussnahme von Justizministerien auf Ermittlungsverfahren, werden (nicht nur) in Justizkreisen leider nicht mehr als etwas besonderes angesehen; die in dem ARD-Bericht belegte Massivität und Offensichtlichkeit der Rechtsverstösse prominenter Politiker in den obersten Parteietagen und die dreiste Form ihrer Einflussnahme auf die Ermittlungsbehörden zur Vermeidung von Bestrafung und Erhaltung politischer Macht, müssten jedoch sogar den kleinen SED-Funktionär, dem nach der Wende ein Stein vom Herzen gefallen ist, dass seine SED-Vergangenheit nicht entdeckt wurde, vor Neid erblassen lassen. Bei der heutigen Überlastung der Justiz ergibt sich de facto die Situation, dass bei den Ermittlungsverfahren eine Art Selektionsprozess - zuweilen auch “unbeabsichtigte Ermittlungswillkür” genannt - eintritt, weil die Staatsanwaltschaften personell nicht in der Lage sind, alle Ermittlungen mit der gleichen Akribie durchzuführen. Die Konsequenz sind sehr viele Verfahrenseinstellungen. In dieser Situation können “politisch von oben animierte” Verfahrensbehinderungen bzw. -einstellungen praktisch kaum mehr erkannt werden, es sei denn die Ermittlungen werden von Staatsanwälten geführt, die sich nicht dermassen beugen lassen. Schwierig, wenn man als Staatsanwalt in einer streng weisungsorientierten Behördenhierarchie mit politisch orientiertem Dienstherrn arbeitet und die Familie von einem erwartet, dass man auch einmal befördert wird...

PS: Aktuellen Presseberichten zufolge soll der Präsident der TU München, Wolfgang Herrmann, hohe 5-stellige Nebeneinkünfte dem Finanzamt verschwiegen haben, weshalb er wegen Steuerhinterziehung einen Strafbefehl über 23600 EURO erhalten habe. Sprecher der in Bayern dominierenden Landespartei, der Herr Herrmann sehr nahe stehen soll - er soll sogar einmal für einen Ministerposten dieser Partei “gehandelt” worden sein -, haben dem Bericht zufolge auf Anfrage der Oppositionspartei(en) bekundet, dass angesichts des Strafbefehls keine Disziplinarmassnahmen - wie z.B. eine in vergleichbaren Fällen zumindest übliche Kürzung der Bezüge - erforderlich sei. Allerdings sieht das Disziplinarrecht gerade vor, dass als wesentlicher Auslöser seines Eingreifens bei Staatsbediensteten der rechtskräftige sowie “belastende” Abschluss eines Strafverfahrens in Frage kommt. Wäre Herr Herrmann ein “einfacher Staatsdiener” gewesen, so hätte seine Kündigung wohl niemanden überraschen dürfen...

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